Aufteilung der Makrofinanzmittel der EU in Bosnien und Herzegowina
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überlegungen lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Entscheidung zugrunde, von den Makrofinanzhilfen der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina in Höhe von 100 Mio. Euro lediglich 10 Prozent dem Gesamtstaat, dafür aber 90 Prozent den Entitäten des Landes zukommen zu lassen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/14712), und inwieweit spielten bei der Aufteilung der Makrofinanzhilfen zwischen Gesamtstaat und Entitäten Überlegungen eine Rolle, über die Aufteilung der Mittel die langjährigen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Stärkung des Gesamtstaats auch im Sinne einer Befähigung des Landes für den angestrebten EU-Beitritt zu unterstützen?