Aufstockung des Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ab 2015
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Um wie viele Personen wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ab Januar 2015 aufgestockt, um die Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem Jahr 2015 zu gewährleisten (bitte den derzeitigen sowie den zukünftigen Personalbestand benennen), und an welcher Stelle findet diese personelle Entwicklung im Bundeshaushaltsplan 2015 ihren Niederschlag? </p> <p>An welchen Kriterien orientiert sich der Umfang der personellen Aufstockung der FKS, und welchen Schlüssel bezüglich Personal und zu kontrollierenden Betrieben gibt es derzeit und wird es zukünftig geben? </p>