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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-327189

Aufstockung der Mittel für den Verein donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V.

Stage otherUpdated 2d ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Aussagen der Regierungsfraktion der CDU/CSU, dass die Mittel für &quot;Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt&quot; in Höhe von 700.000 Euro ausschließlich an den Träger donum vitae fließen (www.cducsu.de/presse/wir-staerken-die-konfliktberatung-fuer-schwangere), zutreffend, und falls ja, wie und wofür genau werden diese Mittel eingesetzt, vor dem Hintergrund, dass die Beratungstätigkeit laut § 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durch die Länder geregelt ist (www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html) und die Zusammenarbeit des Bundesverbandes mit dem Bundesfamilienministerium nur in Bezug auf fachliche Themen zu Schwangerschaft, Sexualität und Kinderwunsch (https://taz.de/Ueberraschung-im-Bundeshaushalt/!6110512/) zulässig ist (bitte ausführen, welche Projekte, Vorhaben, Öffentlichkeitsarbeit o. Ä. mit dem Geld konkret gefördert werden), und falls nein, welche Träger erhalten zusätzliche Förderung?