Aufstockung der Mittel für den Verein donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Aussagen der Regierungsfraktion der CDU/CSU, dass die Mittel für "Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Höhe von 700.000 Euro ausschließlich an den Träger donum vitae fließen (www.cducsu.de/presse/wir-staerken-die-konfliktberatung-fuer-schwangere), zutreffend, und falls ja, wie und wofür genau werden diese Mittel eingesetzt, vor dem Hintergrund, dass die Beratungstätigkeit laut § 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durch die Länder geregelt ist (www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html) und die Zusammenarbeit des Bundesverbandes mit dem Bundesfamilienministerium nur in Bezug auf fachliche Themen zu Schwangerschaft, Sexualität und Kinderwunsch (https://taz.de/Ueberraschung-im-Bundeshaushalt/!6110512/) zulässig ist (bitte ausführen, welche Projekte, Vorhaben, Öffentlichkeitsarbeit o. Ä. mit dem Geld konkret gefördert werden), und falls nein, welche Träger erhalten zusätzliche Förderung?