Aufspielung der auf dem Dieselgipfel vereinbarten zusätzlichen Software-Updates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufspielung der auf dem Dieselgipfel vereinbarten rund drei Millionen zusätzlicher Software-Updates (nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt – KBA) durch die Hersteller (freiwilliger Rückruf versus Aufspielung im Rahmen von Inspektionsintervallen), und von wie vielen verschiedenen Software-Updates geht die Bundesregierung aus, die nach den Vereinbarungen beim Dieselgipfel vom KBA freigegeben werden müssen?