Aufsichtsprüfung der BaFin zur rechtskonformen Berechnung von Zinsen aus Prämiensparverträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht angesichts der veränderten Rechts- und Sachlage durch das am Oberlandesgericht Dresden zur rechtskonformen Berechnung von Zinsen aus Prämiensparverträgen ergangene Urteil (22. April 2020, Az. 5 MK 1/19) ein Abschluss der aufsichtlichen Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bevor (wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/18555 angekündigt), und welche Maßnahmen und Schritte hat die BaFin im Rahmen ihres Mandats zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen bereits eingeleitet bzw. welche plant sie umzusetzen?