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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-231678

Aufschlag für bargeldlose Zahlungen im Berliner Taxigewerbe

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den noch immer bestehenden, obligatorischen Aufschlag für bargeldlose Zahlungen im Berliner Taxigewerbe in Höhe von 1,50 Euro vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie PSD2, die seit dem 13. Januar 2018 durch § 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft getreten ist (www.faz.net/aktuell/finanzen/ meine-finanzen/geld-ausgeben/unternehmen- druecken-sich-vor-kostenloser-kartenzahlung- 15399914.html), und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dass die EU-Richtlinie PSD2 und damit einhergehend § 270a BGB Taxitarife nicht beträfe, da der Taxitarif eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung sei und diese über den gesetzlichen Regelungen im BGB stünde (https://twitter.com/MLT1882/stauts/953221912888569856)?