Aufschlag einer Gewinnpauschale bei der Berechnung der Leistungen der FBB Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) im Rahmen von Kostenabrechnungen für Leistungen, die sie für die Bundespolizei erbringt (bspw. Bereitstellung von Infrastruktur wie PC-Arbeitsplätze und Kamerasystemen) Gewinn machen darf, d. h. eine Gewinnpauschale auf die Kostenerstattung aufschlagen darf, und wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgt dies (bitte mit Nachweis der Grundlage, z. B. Vertrag)?