Aufrechterhaltung des Schienenpersonenfernverkehrs während des zweiten Lockdowns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang hält die Deutsche Bahn AG das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr als Anpassung an den zweiten Lockdown (Monat November 2020) aufrecht, und welche Änderungen wurden im Vergleich zum ersten Lockdown (Monate März/April 2020) vollzogen?<br /> <br /> Welche Vorgaben machte die Bundesregierung der Deutsche Bahn AG für die Aufrechterhaltung des Schienenpersonenfernverkehrs während des zweiten Lockdowns?