Aufrechterhaltung der ergo- und sprachtherapeutischen Versorgung für Risikogruppen im Rahmen der Telemedizin nach Beendigung der Corona-Sonderregelungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Kontinuität der ergotherapeutischen und sprachtherapeutischen Versorgung, gegebenenfalls bis zu einer Entscheidung des Schiedsgerichts, aufrechtzuerhalten, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Antrag der Patientenvertretung auf eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur telemedizinischen Leistungserbringung in der Heilmittelversorgung bis zum 31. Mai 2022 abgelehnt hatte, nachdem wiederum der GKV-Spitzenverband nach an mich von Verbandsseite herangetragenen Informationen die Auffassung vertreten hatte, dass in allen Heilmittelbereichen Verträge für die telemedizinische Leistungserbringung als Regelleistung vorliegen würden, was nach Ansicht der genannten Verbände jedoch nicht der Fall sei, wodurch es nun – ohne Verlängerung der genannten Corona-Sonderregelung – zu Versorgungsabbrüchen, insbesondere auch bei Schwerstkranken und evtl. immunsupprimierten Patienten kommen könne?