Aufrechterhaltung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" angesichts des aktuellen Covid-19 Infektionsgeschehens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erfordert das momentane Corona-Infektionsgeschehen nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin die Aufrechterhaltung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes, und wenn ja, aus welchen Gründen?