Aufrechterhaltung der Ablehnung von Sanktionen gegen die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung bei der Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 7. Dezember 2020 ihre bisherige Ablehnung von Sanktionen (www.tagesspiegel.de/politik/nach-hefttgem-streit-ueber-tuerkei-politik-eu-einigt-sich-dochnoch-auf-belarus-sanktionen/26237790.html), die einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Türkei auf den Weg bringen will, aufgeben oder auch nach der Attacke auf deutsche Soldatinnen und Soldaten (www.merkur.de/Politik/tuerkei-erdogan-deutschland-bundeswehr-kontrolle-mittelmeer-schiff-waffen-lybien-zr-90109740.html) daran festhalten, gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin der Verteidigung ausdrücklich bestätigt hat, dass "die Türkei das Waffenembargo gegen Libyen bricht, dass sie Aserbaidschan dazu befähigt hat, einen von der OSZE vermittelten Waffenstillstand in Bergkarabach zu brechen, dass sie illegal in der Zone ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung der Europäischen Union Explorationen durchführt, und vor dem Hintergrund, dass die Türkei zuerst eine französische Fregatte militärisch bedroht und sich jetzt einer Durchsuchung durch eine deutsche Fregatte entzogen hat, wir also feststellen müssen, dass sich die Türkei von einem Partner der NATO zu einem Spoiler entwickelt hat" (Plenarprotokoll 19/194, S. 24474, Frage Jürgen Trittin)?