Aufnahmezusagen für Personen mit nicht grundrechtskonformen Ansichten im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, wie Cicero Online berichtet (www.cicero.de/aussenpolitik/bundesaufnahmeprogramm-afghanistan-scharia-richter-baerbock-auswartiges-amt), dass im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan im Kontext der Gruppe "Justizangehörige" auch solche Personen als "schutzbedürftig" ausgewiesen wurden und werden und ihnen eine Aufnahmezusage erteilt wurde, obwohl Hinweise bestehen, dass sie selbst nicht grundrechtskonforme Ansichten vertreten (beispielsweise Scharia-Richter) bzw. extremistischen Gruppierungen nahe stehen (beispielsweise dem IS oder den Taliban), und wenn ja, wie vielen solcher Personen wurde von Oktober 2022 bis Anfang März 2023 eine Aufnahmezusage erteilt (bitte nach Anzahl der Personen, Anzahl der Familienmitglieder, danach, wann sie nach Deutschland eingereist sind, nach deren Hintergrund im Kontext der Gruppe "Justizangehöriger" auflisten), und wenn nein, wie wurde in diesen Fällen verfahren?