Aufnahmeverfahren für gefährdete afghanische Ortskräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was machen die Bundeswehr, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern proaktiv, um afghanischen Ortskräften die Möglichkeit des Aufnahmeverfahrens bei Gefährdung zu vermitteln, und wie wird die Fürsorgepflicht Deutschlands nach Abzug der ISAF-Truppen weiter gewährleistet werden?<br /> <br /> Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung gefährdete afghanische Ortskräfte der Bundeswehr, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern unterstützt, deren Ausreise sich aufgrund finanzieller Engpässe bei der Finanzierung der Flugkosten verzögert?