Aufnahmemöglichkeiten für afghanische Ortkräfte mit vor dem 1. Januar 2013 beendeten Arbeitsverhältnissen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, für sogenannte afghanische Ortskräfte, welche für die Bundeswehr in Afghanistan vor dem 1. Januar 2013 gearbeitet haben, Aufnahmemöglichkeiten in Deutschland zu schaffen, auch wenn die Einreise dieser Ortskräfte in die EU bereits über einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt ist, und wenn ja, ab wann sollen entsprechende Regelungen gelten?