Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung in den "Einheitlichen Bewertungsmaßstab"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits anerkannten Untersuchungs-und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung") wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bewertungsausschuss bislang kein Beschluss zur Aufnahme in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) getroffen (bitte jeweils Methode und Jahr des G-BA-Beschlusses nennen)?