Aufnahme von Tierschutznormen in die Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Europäischen Parlaments (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=//EP//TEXT+ TA+P8-TA-2016-0087+0+DOC+XML+V0//DE), Tierschutznormen in die Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Tierarzneimittel aufzunehmen, um Importe aus Qualproduktionen, wie im Beispiel der sogenannten Blutfarmen in Südamerika (vgl. MDR Fakt vom 28. März 2017 "Hormone aus ‚Blutfarmen‘ für Medizinprodukte in Deutschland", www.mdr.de/fakt/pferdeblut-hormongewinnung-100.html), zukünftig zu verhindern?