Aufnahme von Spätaussiedlern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung, Deutschen i. S. d. Artikels 116 des Grundgesetzes, die sich in Ländern der ehemaligen Sowjetunion befinden und als Spätaussiedler in das Land ihrer Vorfahren zurückkehren möchten, bei der Bewältigung der hierfür erforderlichen Formalia in ihren Aufenthaltsländern (etwa Kasachstan oder Russland) eine ähnliche Unterstützung zuteilwerden zu lassen, wie sie Asylantragstellern in Deutschland i. S. d. § 12a des Asylgesetzes zur Verfügung gestellt wird?