Aufnahme von Sanktionen gemäß Artikel 42 Abs. 1 des Vorschlags für eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Arten von Sanktionen wären gemäß Artikel 42 Abs. 1 des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher, KOM(2008) 614 endgültig, als „wirksam, angemessen und abschreckend“ denkbar, und wie verhalten sich diese Sanktionen zu den in dem Vorschlag zum Beispiel in den Artikeln 6, 13 und 25 ff. normierten Rechtsfolgen für Verstöße gegen die in dem Vorschlag der Richtlinie festgelegten Pflichten?</span>