Aufnahme von politisch verfolgten Personen aus Belarus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen (d. h. von Verfolgung betroffene Menschen und ihre Kernfamilien) aus Belarus sollen maximal gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufgenommen werden, und ab wann werden betroffene Personen ein entsprechendes Einreise-Visum bei der Deutschen Botschaft in Minsk beantragen können?