Aufnahme von Personen im Rahmen des Familiennachzugs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden die Familienangehörigen, die im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Deutschland und Spanien sowie Griechenland (Punkt 4 der Vereinbarung der Koalitionspartner im Koalitionsausschuss vom 5. Juli 2018; www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-csu-und-spd-grosse-koalition-einigt-sich-auf-asylpaket-a-1216934.html) aufgenommen werden sollen, auf das monatliche Kontingent von 1 000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) angerechnet?