Aufnahme von Flüchtlingen von Bord der "Sea Watch 3"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Aufnahme von Bootsmigranten von der Sea- Watch 3 in der Bundesrepublik Deutschland (www.welt.de/politik/deutschland/article187953699/Sea- Watch-3-Fluechtlinge-koennen-nach-Einigung-mit-EU-Staaten-an-Land.html)? <br /> <br /> Um welche "humanitären Gründe" handelt es sich genau, falls die Aufnahme auf Basis von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/ 2013 (Dublin-III-VO) erfolgt, und falls diese humanitären Gründe "familiärer und kultureller" Art sind, hat die Bundesregierung die "verwandtschaftlichen Beziehungen" zu bereits in Deutschland lebenden Personen in jedem Einzelfall hinreichend überprüft?<br /> <br /> Wie lauten – kurz, nachvollziehbar und selbstverständlich zureichend anonymisiert dargelegt – die verwandtschaftlichen Beziehungen für jede einzelne dieser Personen, die zu deren Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland geführt haben?