Aufnahme von Flüchtlingen mit zuvor in Griechenland erhaltenem Schutzstatus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in Deutschland aufhältige Flüchtlinge, die zuvor in Griechenland bereits einen Schutzstatus erhalten haben, auf die von Deutschland im Rahmen der Beschlüsse über die EU-interne Umsiedlung ("relocation") zugesagte Aufnahmequote anzurechnen, anstatt diese aufgrund der Unzulässigkeit ihres Asylantrages in Deutschland nach Griechenland abzuschieben, und wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen und Erwägungen?