Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Bundesregierung nach wie vor uneingeschränkt zum Beschluss des Europäischen Rates vom 1. März 2012, Serbien den EU-Kandidatenstatus zu verleihen und noch in diesem Jahr den Beginn von Beitrittsverhandlungen zu terminieren, und sind die von Andreas Schockenhof, Mitglied des Bundestages, am 13. September 2012 anlässlich seines Besuchs in Belgrad vorgestellten sieben „Erwartungen an Serbien für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen“ im Vorhinein mit der Bundesregierung abgestimmt worden, bzw. macht sich die Bundesregierung diese „Erwartungen“ zu Eigen?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es vor einer Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien sichtbare Fortschritte in Aufklärung und Strafverfolgung des Brandanschlags auf die deutsche Botschaft im Februar 2008 geben muss, und würde die Bundesregierung bei Nichterfüllung dieser Erwartung in dem Wissen, dass diese Forderung nicht Bestandteil eines gemeinsamen EU-Forderungskatalogs ist, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien auf EU-Ebene auch dann blockieren, wenn alle anderen Erwartungen und Vorbedingungen erfüllt wären?