Aufnahme von Batteriespeichern und anderen Speichermedien in § 12 Absatz 1 Nummer 2 der Stromverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Frage, ob in den § 12 Absatz 1 Nummer 2 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung auch andere Stromspeichermedien wie Batteriespeicher aufgenommen werden sollten, um eine Bevorzugung beispielsweise von Pumpspeicherkraftwerken zu vermeiden, und beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung?