Aufnahme von aus Südsyrien evakuierten Mitgliedern des "Syrischen Zivilschutzes"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Mitglieder des sogenannten Syrischen Zivilschutzes ("Weißhelme"), die nach Angaben des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt. de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/weisshelme- evakuierung/2121324) in einer von Israel koordinierten internationalen Aktion in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 2018 aus Südsyrien evakuiert wurden und später in Jordanien unterkamen, wurden von deutschen Behörden sicherheitsüberprüft, um nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zusammen mit ihren Familien in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen zu werden, und wird die Bundesregierung in Erfüllung einer Zusage (www.yahoo.com/news/279-white-helmets- leave-jordan-resettle-west-150412126.html?guc counter=1) gegenüber Jordanien weitere Mitglieder dieser Gruppierung mit dem Ziel einer Aufnahme in Deutschland einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen?