Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Asylsuchende, die aus Seenot gerettet wurden und bei denen Deutschland nach Artikel 17 der Dublin-Verordnung die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte nach aufnehmenden Bundesländern und abgebenden Erstaufnahmeländern differenziert darstellen), und werden diese übernommenen Asylsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt oder werden sie außerhalb des üblichen Verfahrens Bundesländern zugewiesen, in denen es Städte gibt, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen offen erklärt haben (bitte zum Verfahren so ausführlich wie möglich ausführen)?