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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-287755

Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso ist die Bundesregierung nicht bereit, eine begrenzte Gruppe von 70 bis 80 Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in Afghanistan in großer Gefahr sind, weil sie im Sommer 2021 ihre eigene Sicherheit und ihre Existenz aufs Spiel gesetzt haben, um gefährdete Ortskräfte der Bundesregierung bzw. deutscher Institutionen in ihren Häusern vor den Taliban zu verstecken und die nach meiner Ansicht mit ihrem mutigen Handeln ein Versäumnis der Bundesregierung ausgeglichen haben, die die betreffenden Personen nicht rechtzeitig evakuiert hat (www.zdf.de/nachrichten/politik/afghanistan-helfer-ortskraefte-taliban-kabul-safe-houses-100.html, vgl. Absageschreiben des Auswärtigen Amts an mich vom 10. Mai 2022), und wie ist dies mit der Aussage von Außenministerin Annalena Baerbock in der Regierungsbefragung am 27. April 2022 zu vereinbaren, man wolle § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) künftig stärker anwenden als in der Vergangenheit uns es reiche nicht aus, nur auf die Listen zu schauen, weil viele, die in Afghanistan jetzt bedroht seien, noch nicht auf den Listen stehen würden und man solche Personen über § 22 Satz 2 AufenthG zusätzlich aus Afghanistan rausholen müsse (Plenarprotokoll 20/30, S. 23 bis 24)?