Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus Griechenland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat bereits hinsichtlich der Initiative einiger Bundesländer zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden aus den so genannten Hotspots der griechischen Inseln (www.tagesspiegel.de/politik/katastrophale-zustaende-auf-lesbos-drei-bundeslaender-wollen-175-minderjaehrige-fluechtlinge-aufnehmen/25307810.html), sein nach § 23 Absatz 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes erforderliches Einvernehmen zu erklären, und inwieweit erachtet die Bundesregierung die Übersendung von Betten, Decken oder anderen Hilfsleistungen statt einer Übernahme von dort lebenden Schutzsuchenden für geeignet, um die katastrophalen und menschenunwürdigen Bedingungen in den Hotspots infolge der massiven Überbelegung dort zu beenden, auch vor dem Hintergrund, dass am 16. November 2019 ein neun Monate altes Baby, welches im Hotspot Moria untergebracht war, an Dehydrierung starb (www.keeptalkinggreece.com/2019/11/17/9-month-old-baby-dies-of-dehydration-in-overcrowded-moria-camp/)?