Aufnahme schutzbedürftiger Personen im Rahmen des Resettlement
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Warum konnten im Jahr 2021 bisher noch keine Personen über das Resettlement über § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes einreisen (https://re settlement.de/aktuelle-aufnahmen/), und wie viele deutsche Beamte und Beamtinnen sind derzeit für die Sicherheitsbefragung im Rahmen des Resettlement-Verfahrens über § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes im Einsatz? </div> <div> </div> <div>Wie viele Aufnahmen plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes für das laufende Jahr 2021, und wie vielen Menschen plant das BMI über § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Kontingent des letzten Jahres 2020, das aufgrund der Corona-Pandemie nicht annähernd ausgeschöpft werden konnte (https://resettlement.de/aktuelle-aufnahmen/), in diesem Jahr eine Einreise zu ermöglichen?</div>