Aufnahme einer Menschenrechtsprüfung und zusätzlicher Menschenrechtsaspekte in die Common Approaches der OECD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass die Bundesregierung sich gegen die explizite Aufnahme einer Menschenrechtsprüfung sowie den Einschluss zusätzlicher Menschenrechtsaspekte in die Common Approaches der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wendet, und – falls ja – wie vereinbart die Bundesregierung dies mit ihrer in zahlreichen internationalen Abkommen festgelegten Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen?