Aufnahme des Wolfes als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten regional differenzierten Bestandsmanagements für die Wölfe, den Wolf in das Bundesjagdgesetz als jagdbare Art aufzunehmen, und wenn nein, wie und ab wann will die Bundesregierung bestandsregulierend in regionale Überbestände wie in Nordostniedersachsen eingreifen?