Aufnahme des Kalikokrebses in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
Freigabe des Kaliokrebses für die Fischerei in den betroffenen Bundesländern zum Schutz heimischer Arten, Erstellung einer aktualisierten Invasivitätsbewertung durch das Bundesamt für Naturschutz, Förderung von Forschungsprojekten sowie eines großflächigen Monitorings zwecks Überwachung der Bestandsentwicklung u. zur Analyse der Gefährdung für die Artenvielfalt, Durchführung einer Risikobewertung, Nominierung des Kaliokrebses im Rahmen der EU-Verordnung 1143/2014 für die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung