Aufnahme des australischen Journalisten Julian Assange
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung inzwischen die Aufnahme des australischen Journalisten Julian Assange aus humanitären Gründen auf Basis von § 25 Aufenthaltsgesetz oder anderer entsprechender Bestimmungen angesichts mehrfacher Bestätigungen des UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter, Nils Melzer, denen zufolge Assange in Großbritannien Opfer von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe geworden ist (www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25249&LangeID=; www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24665; www.twitter.com/NilsMelzer/status/1201599383382482951), des Umstandes, dass sich eine internationale Gruppe von 60 Medizinern um das Leben des Betroffenen besorgt gezeigt und seine sofortige Verlegung in ein Universitätskrankenhaus gefordert haben (www.tagesschau.de/ausland/assange-gesundheit-101.html) und des Umstandes, dass die Menschenrechtsorganisation Amnesty International eine drohende Auslieferung des Betroffenen an die USA mit einen zu erwartenden Strafmaß von 175 Jahren auf Basis des Antispionagegesetzes von 1917 oder gar der Todesstrafe entschieden ablehnt (www.amnesty.org.ak/pressreleases/julian-assange-should-not-be-exiradited-usa, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Anklagen gegen den Betroffenen als Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks nach Ansicht beteiligter Journalisten ebenso auf Medien wie die New York Times, das Nachrichtenmagazin Der Spiegel oder andere Medien angewendet werden könnten (www.youtube.com/watch?v=KH3f17GyMkk&list=PLG4aoPhmPo8UUVOKofzPbxB07MO2klrgV&index=9), die geleakte Informationen über Kriegsverbrechen der US-Armee in Irak und Afghanistan veröffentlicht haben, veröffentlichen oder dies planen?