Aufnahme der Versorgung von chronischen Krankheiten in das AsylbLG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat es seitens der Bundesregierung beim letzten Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Überlegungen gegeben, auch die Versorgung von chronischen Krankheiten wie Diabetes Mellitus in den § 4 des AsylbLG aufzunehmen, damit diese nicht gesondert beim Sozialamt beantragt werden muss und damit vom unterschiedlichen Ermessen in jedem Bundesland, jeder Stadt oder jeder Kommune abhängig ist, und plant die Bundesregierung das derzeitige, nach meiner Auffassung komplizierte Verfahren zu vereinfachen?