Aufnahme der Städtebauförderung ins Grundgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu einer Aufnahme der Städtebauförderung ins Grundgesetz, damit die Städtebauförderung als Pflichtaufgabe des Bundes (in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen) auf Dauer gewährleistet wird?