Aufnahme der "Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlungen" in das SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann soll das im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erklärte Ziel, dass "Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen [...] im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V" (21, S. 84) wird, und nun in den Eckpunkten zu den Versorgungsgesetzen I und II nochmals angekündigt wurde, umgesetzt werden und in welchen Schritten (bitte auch die technischen Maßnahmen angeben)?