Aufnahme der sogenannten 183-Tage-Regelung in das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zum Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wurde in den geltenden § 41a Absatz 4 EStG zum Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt die sogenannte 183-Tage-Regelung aufgenommen, und welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich für die 183-Tage-Regelung nicht erfüllende Steuerschuldner, bei denen der Arbeitgeber nach einer Streichung der 183-Tage-Regelung nunmehr auf vom Arbeitslohn entstandene Lohnsteuer den Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt anwendet (bitte differenzieren nach Doppelbesteuerungsabkommens-und Nichtdoppelbesteuerungsabkommensfall)?