Aufnahme der Präimplantationsdiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind bezüglich der laufenden Prüfung einer Aufnahme der Präimplantationsdiagnostik in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18401 vom 26. März 2020 Fortschritte gemacht worden, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Prüfverfahrens?