Aufnahme der Flächen des Camp Ravelin in Hameln in das nationale Naturerbe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum stehen die Flächen des Camp Ravelin (Hameln), deren naturschutzfachlicher Wert vielfach bestätigt wurde, derzeit für eine Aufnahme in das nationale Naturerbe, Bezug nehmend auf die Antwort auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/1241), "nicht zur Verfügung", wenn die Aktualität des Photovoltaikprojektes nicht gegeben und eine Bebauung vor dem Hintergrund der offiziell dokumentierten schützenswerten Flora und Fauna dem § 2 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes zu widersprechen scheint?