Aufnahme der COVID-19-Impfung in den Katalog der Basisimpfungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist vor Aufnahme einer COVID-19-Impfung in den Katalog der Basisimpfungen i. S. d. Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ("Impfund weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil"), Version 2.1, Abschnitt 2.1 (insbesondere Nr. 2001) – auf Grundlage der "VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften AR A-840/8 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen"; vgl. deren Nr. 103, der wegen der offenen Einstufung hier nicht wiedergegeben wird) – eine Art Vorprüfungsverfahren vorgeschrieben, und wenn ja, welches Verfahren (bitte in der Antwort eine kurze Beschreibung erläutern), und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Was war der maßgebliche Grund für die Aufnahme der COVID-19-Impfung in den Katalog der Basisimpfungen i. S. d. Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil"), Version 2.1, Abschnitt 2.1 (insbesondere Nr. 2001) – auf Grundlage der "VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften AR A-840/8 ("Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen"; vgl. deren Nr. 103, der wegen der offenen Einstufung hier nicht wiedergegeben wird) – , was sollte dadurch bewirkt werden, und durch welche wissenschaftlichen Studien ist dieser angenommene Grund belegt (bitte in der Antwort die Quellenangabe der entsprechenden Studien nennen)?