Aufnahme der Bahnstrecke Niebüll – Westerland in den Bedarfsplan Schiene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche offenen Punkte sieht die Bundesregierung bei der Strecke Niebüll–Westerland (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10571), damit die Strecke noch im laufenden Jahr in die Planungsvereinbarungen für die Leistungsphasen 1 und 2 aufgenommen werden kann, und welche Voraussetzungen bestehen, um als nachrückendes Projekt Berücksichtigung zu finden?