Auflösung von zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Pachtverträgen von Garagen durch die Eigentümer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung Eigentümer (i. d. R. Kommunen) im Rahmen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes verpflichtet, nach Ablauf der Übergangsfristen Pachtverträge für Garagen, die zu DDR-Zeiten auf fremden (kommunalen) Boden errichtet wurden, aufzulösen und durch Mietverträge zu ersetzen?