Auflagen der EU-Kommission für die Deutsche Bahn AG im Vorverfahren der Notifizierung der Eigenkapitalerhöhung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die Auflagen, die die EU-Kommission der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Vorverfahren bezüglich der Notifizierung der Eigenkapitalerhöhung durch den Bund an die DB AG angekündigt hat (www.bundestag.de/hiburl=L3ByZXNzZS9oaWlvODEzODkwLTgxMzg5MA==&mo d=mod454590), und welche dieser Auflagen halten einerseits die DB AG (nach Kenntnis der Bundesregierung) und andererseits die Bundesregierung selbst für akzeptabel bzw. nicht akzeptabel?