Aufklärungsmaßnahmen und Finanzmittel zur Unterstützung von Kindern psychisch und suchtkranker kranker Eltern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung die im Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2017 ("Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern", Bundestagsdrucksache 18/12780) unter Punkt 4 geforderten Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, um den Forderungen des Deutschen Bundestages nachzukommen, und wie viele Kommunen haben bereits beim "GKV-Bündnis für Gesundheit", welches durch den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern" als zentraler Träger kommunaler Finanzhilfe angeführt wird, Finanzmittel zur Einrichtung von Hilfemaßnahmen für Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern beantragt?<br /> <br /> In welcher Höhe bzw. durch welche konkreten Finanzmittel im Bundeshaushalt plant das Bundesministerium für Gesundheit das flächendeckende Hilfesystem für Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern zu finanzieren, so wie es im Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12780) gefordert wurde, und welche Finanzierungsverantwortung tragen Bund, Länder und Kommunen bei der Finanzierung der in Empfehlung Nr. 18 im Bericht der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern" geforderten Beratungsangebote?