Aufklärung im Fall des nach Tadschikistan abgeschobenen und dort festgenommenen A. S.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Begleitbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei verhindert haben sollen, dass der aus Tadschikistan geflohene A. S. im Zuge seiner Abschiebung aus Düsseldorf nach Tadschikistan am 18. Januar 2023 während eines Zwischenstopps in Istanbul mit Anwälten und Menschenrechtsaktivistinnen sprechen kann und dass A. S. bei der Ankunft in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe sofort und in Anwesenheit von Bundespolizeibeamtinnen und Beamten von tadschikischen Sicherheitskräften festgenommen worden sein soll (https://twitter.com/l_seiitbek/status/1616153243880390669?s=46&t=UxmXs%203k_RLumVEi0D5y20Q, https://taz.de/Fall-Abdullohi-Shamsiddin/!5906528/), und inwieweit wird die Bundesregierung sich gegenüber der tadschikischen Regierung für die Freilassung von A. S. einsetzen?