Aufklärung des Verbleibs verschwundener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den Verbleib der verschwundenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufzuklären, von denen Zeitungsberichten zufolge seit 2014 mindestens 10 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder europaweit (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau 2. Februar 2016: "Europol sorgt sich um verschwundene Flüchtlingskinder") und fast 5 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland als vermisst gelten (vgl. z. B. Zeit online, 3. Februar 2016: "Fast 5 000 Flüchtlingskinder gelten in Deutschland als vermisst"), und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Polizeibehörde, dass in einigen Fällen von sexuellem Missbrauch ausgegangen werden muss?