Aufklärung der Phishing-Angriffe gegen private und dienstliche E-Mail-Adressen von Bundes- und Landtags-Abgeordneten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Indizien konnte die Bundesregierung mit zuständigen Behörden die PhishingAngriffe seit 2021 von sogenannten "Ghostwritern" gegen private und dienstliche E-Mail-Adressen vieler Bundestags- und Landtags-Abgeordneter (zwecks Identitätsdiebstahl, Fehlinformationen und Einflussnahme im Wahl-Vorfeld – siehe www.tagesschau.de/ausland/cyberangriffe-russland-gru-ghostwriter-101.html und www.sueddeutsche.de/politik/cyberangriffe-russland-deutsche-abgeordnete-1.5402942) dem russischen Militärgeheimdienst GRU (Einheit UNC1151) "verläßlich" zuordnen, und behält sich die Bundesregierung unter den "weitergehenden Maßnahmen", die sie dem russischen Vizeaußenminister deswegen schon androhen ließ (siehe tagesschau.de vom 6. September 2021 wie oben), auch eigene aktive Cyber-Maßnahmen vor, etwa durch das CyberKommando CIR der Bundeswehr?