Aufklärung der Korruptionsvorwürfe in Sachsen durch Generalbundesanwaltschaft
<span>Ausübung des Weisungsrechtes gegenüber dem Generalbundesanwalt durch das Bundesjustizministerium zur Übernahme der Ermittlungen in Sachen Korruptionsvorwürfe in Sachsen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz</span>