Aufklärung der Impfkandidaten über die bedingte Zulassung von COVID-19-Impfstoffen durch die Impfzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommen COVID-19-Impfzentren der in der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 verankerten Pflicht nach, Impflinge darüber zu unterrichten, dass die verabreichten Humanarzneimittel bedingt zugelassen sind, und wenn ja, wie ist diese Pflichterfüllung gewährleistet (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/corona-impfstoff-bedingte-zulassung-warum-100.html)?