Aufklärung der Haftungsbeschränkung bei Minderjährigen im Rahmen überbezahlter Sozialleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde die "technischen Lösung" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 19/17630) über die Aufklärung der Haftungsbeschränkung bei Minderjährigen, gegen welche Forderungen von überbezahlten Sozialleistungen erhoben werden, eingeführt, und wenn ja, wie sieht diese aus?